Beglaubigte Übersetzungen
Unsere Übersetzer die beglaubigte Übersetzungen erstellen, sind in Deutschland durch ein Landgericht öffentlich bestellt und beeidigt worden. Durch diese Ermächtigung können sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übertragung in die Zielsprache bestätigen. Diese „beglaubigten Übersetzungen“ werden als Beweisurkunden vor Behörden und Gerichten, beispielsweise bei der Heirat eines Ausländers, benötigt aber auch bei Gerichten und allen anderen Ämter.
Urkunden werden pauschal abgerechnet, Preise auf Anfrage
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